Honorius I., geboren in Kampanien um 585 und gestorben in Rom am 12. Oktober 638, war von 625 bis 638 Papst. Sein Pontifikat ist geprägt von bedeutenden Bemühungen zur Christianisierung des angelsächsischen Englands. Er sandte insbesondere den Bischof Birinus aus, um das Königreich Wessex zu evangelisieren, und förderte die Bekehrung der Kelten zur römischen Liturgie und zur römischen Berechnung des Osterdatums. Er setzte sich auch für die Wiederherstellung christlicher Bauwerke in Rom ein, wie der Basilika Sant’Agnese fuori le mura.
Honorius I. ist auch bekannt für seine Korrespondenz mit dem Patriarchen Sergius I. von Konstantinopel zum Thema Monotheletismus, einer Lehre, die besagt, dass Christus nur einen Willen habe. In einem Brief von 635 unterstützte Honorius die Auffassung, dass die Diskussionen über die Energien Christi eingestellt werden sollten, um die Einheit der Kirche zu bewahren, und erklärte, dass Jesus keinen widersprüchlichen doppelten Willen habe, sondern nur einen einzigen Willen, da er die durch Adams Sünde gefallene menschliche Natur nicht angenommen habe.
Nach seinem Tod wurde Honorius beim Dritten Konzil von Konstantinopel im Jahr 681 wegen seiner Haltung zum Monotheletismus der Häresie für schuldig befunden. Diese posthume Verurteilung löste zahlreiche Kontroversen aus, insbesondere in Bezug auf die Frage der päpstlichen Unfehlbarkeit.



























































































































