Schwerter – Gesetzgebung

In Frankreich werden Schwerter, Säbel und Dolche im Allgemeinen als Waffen der Kategorie D im Sinne des Innen-Sicherheitsgesetzes eingestuft. Ihr Kauf und Besitz sind für volljährige Personen ohne vorherige Anmeldung erlaubt. Diese Freiheit erstreckt sich jedoch nicht auf das Tragen und den Transport. Das Tragen eines Schwertes im öffentlichen Raum ist verboten, außer in sehr besonderen gesetzlich vorgesehenen Situationen.

Der Transport ist nur bei Vorliegen eines legitimen Grundes erlaubt, zum Beispiel um an einer historischen Nachstellung, einer Ausstellung, einem Training, einer Aufführung oder einem Umzug teilzunehmen. In diesem Fall wird empfohlen, das Schwert in einer Scheide oder Hülle zu transportieren, so dass es nicht sofort einsatzbereit ist.

Als Dekorations-, Sammler- oder Zeremonialobjekte angebotene Schwerter unterliegen weiterhin dieser Regelung. Ihr Verwendungszweck ändert nichts an ihrem rechtlichen Status. Vor jeglicher Nutzung außerhalb eines privaten Rahmens liegt es in der Verantwortung des Eigentümers, die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung sicherzustellen. Die Vorschriften können sich ändern; im Zweifelsfall wird empfohlen, die offiziellen Texte zu konsultieren oder die zuständigen Behörden zu befragen.